Hochschule BerlinHochschule Berlin

Studierende aus dem Ausland

Pass

Vorbereitungen speziell für ausländische Studierende

Dokumente

Neben allgemeinen Reisevorbereitungen gibt es eine Reihe von Formalitäten, die die Gaststudierenden in ihren jeweiligen Heimatländern zu erledigen haben.

Folgende Dokumente sind besonders für Ausländer/innen aus Nicht-EU Ländern wichtig:

  • Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
    Das Visum erhalten Sie bei der Visumstelle des zuständigen Konsulats der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland bei Nachweis eines Studienvertrages/Zulassungsbescheinigung der SRH Hochschule Berlin.
    Ausländer/innen, die ein Einreisevisum benötigen, sollten unbedingt darauf achten, dass das Visum zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, da ein anders lautendes Visum in der Regel keine Studienberechtigung beinhaltet und in Deutschland nachträglich nicht mehr geändert werden kann.
  • Bescheinigung der Heimathochschule über die Teilnahme am Austauschprogramm
  • Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse
  • Nachweis über die Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland (z.B. Bescheinigung über die Förderung durch die Eltern, Stipendienzusage)

Sprachkenntnisse

Alle ausländischen Studienbewerber aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die erwarten lassen, dass sie erfolgreich am Studium teilnehmen können. Der Nachweis wird grundsätzlich durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" oder die erfolgreiche Teilnahme am "TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) " erbracht.

Daher sollten die Gaststudierenden bereits im Vorfeld die nötigen Deutschkenntnisse erwerben. (Gleiches gilt für die englischsprachigen Studiengänge.)

Weitere Informationen für ausländische Studienbewerber

Anmeldung und Aufenthaltsgenehmigung

Bei der Immatrikulation müssen alle ausländischen Studierenden eine Meldebescheinigung vorlegen. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem Einzug bei einer beliebigen bezirklichen Meldestelle beantragt werden, wozu ein Anmeldeformular und der Pass oder Personalausweis mitzubringen ist.

Das Anmeldeformular (Formular JN 18) ist im Internet oder in jedem Schreibwarenladen erhältlich.

Visum

Von der Anmeldung unabhängig benötigt jeder ausländische Studierende, der sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchte, eine Aufenthaltsgenehmigung.

Dabei ist im wesentlichen zwischen EU Ausländer/innen, Bürgern einiger anderer Länder (Andorra, Australien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Schweiz und USA) und sonstigen Ausländer/innen zu unterscheiden.

Alle anderen Ausländer, außer den oben genannten, benötigen zum Studium in Deutschland nämlich ein Visum.

Weitere Informationen über Zulassung und Visum stehen auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD). Bei allen Formalitäten ist das Studienbüro der SRH Hochschule Berlin gern behilflich.


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