Betriebswirtschaft – Schwerpunkt „Steuern und Rechnungslegung“
Grundlagen und Schwerpunktfach
Der Studiengang Betriebswirtschaft bereitet mit seiner generalisierenden Ausrichtung auf den Einsatz in verschiedenen Tätigkeitsfeldern vor. Die von Beginn an geförderte Eigenverantwortlichkeit und Flexibilität motivieren die Studierenden, sich nach ihrem Abschluss selbständig in neue Bereiche einzuarbeiten und auch die eigene Fort- und Weiterbildung aktiv zu betreiben.
Wenn Sie allerdings schon zu Studienbeginn eine spätere Berufstätigkeit in den Gebieten Steuern und Rechnungslegung anstreben, können Sie sich schon während des Studiums vertiefend auf dieses Tätigkeitsfeld vorbereiten, indem Sie den Studiengang Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt „Steuern und Rechnungslegung“ wählen.
Für einen Berufseinstieg in den Steuerabteilungen oder im Konzernrechnungswesen großer Unternehmungen, in der Steuerberatung oder in der Wirtschaftsprüfung sind Kenntnisse in der komplexen und spannenden Materie des deutschen – und internationalen – Steuerrechts und der Steuerplanung sowie Fertigkeiten in der Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach nationalem und internationalem Recht häufig gefordert und in jedem Fall von Vorteil.
Da eine vorzeitige Spezialisierung vermieden werden soll, wird in der ersten Hälfte des Studiums – übereinstimmend mit dem allgemeinen Programm des Studiengangs Betriebswirtschaft – durch eine breite Grundlegung in der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre ein umfassendes Verständnis für betriebliche Abläufe und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erarbeitet. Auch die besondere Schwerpunktsetzung des Studiengangs Betriebswirtschaft in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Selbstorganisation und Internationalität kommt Ihnen im Schwerpunkt „Steuern und Rechnungslegung“ in gleichem Maße zugute. In den Praxisphasen lösen Sie im Schwerpunktfach jedoch von Anfang an Problemstellungen aus diesem Bereich.
Inhalte des Schwerpunkts „Steuern und Rechnungslegung“
In der zweiten Studienhälfte wird ein Drittel der Studienzeit für die fachspezifische Ausbildung verwendet. Die Schwerpunktlegung umfasst die rechtlichen Grundlagen der Besteuerung sowie Methoden der Steuerplanung, mit deren Hilfe steuerliche Verhältnisse im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Zielsetzungen beurteilt und gestaltet werden können, ferner die Externe Rechnungslegung und ergänzende Fächer.
Einbezogen werden u. a. das Einkommen- und Erbschaftsteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht, das Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht sowie Grundzüge des internationalen Steuerrechts. Die Auswirkungen auf betriebliche Entscheidungen werden insbesondere durch umfassende Fallstudien verdeutlicht. Im Themenblock Externe Rechnungslegung wird die Erstellung von Handels-, Steuer- und Konzernbilanzen – letztere nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) – trainiert. Ergänzend werden moderne Methoden der Unternehmensbewertung vermittelt.
Sie gewinnen bereits während des Studiums einen sicheren Überblick über die vielfältigen Themengebiete des Arbeitsbereichs Steuern und Rechnungslegung und erwerben unmittelbar verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten.

