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Zulassungsvoraussetzungen

Ein Studium an der SRH Hochschule Berlin verlangt von Ihnen mehr als an anderen Hochschulen. Es verlangt von unseren Studenten Neugier, Leistungsbereitschaft und soziale Kompetenz. Anders studieren ist für uns nicht nur ein simpler Leitspruch, wir praktizieren es tagtäglich in kleinen Kursen mit Studenten aus unterschiedlichen Kulturen.

Allgemeine Voraussetzungen

Für deutsche Staatsbürger oder ausländische Staatsbürger, die in Deutschland die Schule besucht haben, ist die Voraussetzung für die Zulassung im Regelfall die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Die Voraussetzungen müssen durch die Vorlage beglaubigter Zeugniskopien nachgewiesen werden.

Bürger aus Mitgliedsländern der Europäischen Union sind, wenn sie die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen haben, deutschen Bewerbern gleichgestellt.

Für Bürger von Staaten außerhalb der Europäischen Union sind grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Zulassung zu unterscheiden: die direkte Zugangsberechtigung durch Gleichstellung der Vorbildung mit deutschen Abschlüssen, die indirekte Zugangsberechtigung durch eine besondere Feststellungsprüfung.

Die Anerkennung von Vorbildungen ist z. T. länderspezifisch geregelt. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne Informationen zu. Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt zu unserem Studentenservice auf.

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Sprachkenntnisse

Alle ausländischen Studienbewerber aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die erwarten lassen, dass sie erfolgreich am Studium teilnehmen können.

Der Nachweis wird entweder durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" oder die erfolgreiche Teilnahme am TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) erbracht. Ein auf Niveaustufe 4 abgelegter TestDaf bzw. DSH Stufe 2 gilt als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen. Von der DSH- bzw. TestDaF-Prüfung befreit werden Bewerber mit dem Kleinen oder Großen Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder mit der Zentralen Oberstufenprüfung.

Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Michael Hartmann

Tel.: +49 (0)30 922 535 45
Fax: +49 (0)30 922 535 55

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