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Stipendiat werden

Die SRH Hochschule Berlin ist offizieller Anbieter des Deutschlandstipendiums. Bewerben Sie sich bis zum 15. Februar 2012, um für das aktuelle Kalenderjahr Förderung zu erhalten.

 

Bewerben können sich

  • Studierende, die besonders gute Ergebnisse im bisherigen Studienverlauf erzielen konnten, wobei für Studienanfängerinnen und Studienanfänger die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten gilt
  • Studierende, die mindestens noch ein Jahr an der SRH Hochschule Berlin eingeschrieben sind
  • Studierende, die keine anderen Stipendien bereits erhalten

 

Eine Bewerbung ist bereits unmittelbar vor Aufnahme des Studiums an der SRH Hochschule Berlin möglich. Die Vergabe des Stipendiums setzt eine schriftliche Bewerbung voraus. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

 

Bewerbungsunterlagen

 

Wir können nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigen. Bitte senden Sie folgende Dokumente die SRH Hochschule Berlin:

 

  • ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben bezüglich der Studiengangswahl (max. zwei DIN-A4-Seiten),
  • tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Passbild,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem,
  • ggf. Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der SRH Hochschule Berlin berechtigt,
  • ggf. das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss,
  • aktuelle Notenübersicht aus dem bisherigen Studium,
  • Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers / einer Hochschullehrerin aus dem jeweiligen Studienfach oder eines Lehrers / einer Lehrerin der zuletzt besuchten weiterführenden Schule ,
  • weitere Nachweise, die für die Vergabe des Stipendiums von Bedeutung sind (z.B. Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitszeugnisse).

 

Auswahlkriterien

 

Die SRH Hochschule Berlin vergibt die Stipendien nach den Grundsätzen des Stipendiengesetzes und der in der Ordnung zur Vergabe des Deutschlandstipendiums an der SRH Hochschule Berlin festgelegten Auswahlkriterien.

 

Bei der Bewertung Ihrer Bewerbung werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:

 

  • für Studienanfängerinnen und Studienanfänger die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten,
  • für bereits immatrikulierte Studierende ab dem zweiten Fachsemester die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
  • Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers/einer Hochschullehrerin aus dem jeweiligen Studienfach der Bewerberin/des Bewerbers bzw. eines Lehrers/einer Lehrerin der zuletzt besuchten weiterführenden Schule.

 

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin/des Bewerbers können außerdem weitere Kriterien wie der bisherige persönliche Werdegang, Auszeichnungen, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie bspw. eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement, Mitarbeit in Verbänden oder Vereinen, das Motivationsschreiben sowie weitere persönliche oder familiäre Umstände herangezogen werden.

 

Rahmenbedingungen

 

Die endgültigen Bescheide ergehen im März.

 

Die Förderung der ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten beginnt rückwirkend zum 1. Januar. Die Studierenden erhalten 300 Euro monatlich für ein Jahr (Bewilligungszeitraum), wobei die Auszahlung voraussetzt, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der SRH Hochschule Berlin immatrikuliert ist. Eine Verlängerung ist – vorbehaltlich der Zusage durch die Förderer – innerhalb der Regelstudienzeit möglich.

 

Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch das BAföG kombinierbar. Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen der Begabtenförderwerke ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet

 

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch. 

Ihre Ansprechpartnerin

Anja Krüger, M.A.

Tel.: +49 (0)30 922 535 30
Fax: +49 (0)30 922 535 55

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